Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 05.10.2025)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der R&L Eventtechnik Oderland GbR (nachfolgend „Eventtechnik Oderland“) und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Eventtechnik, die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Durchführung von Fotoshootings und Eventfotografie.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Eventtechnik Oderland stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote der Eventtechnik Oderland sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Das schriftliche Angebot der Eventtechnik Oderland stellt die Vertragsgrundlage dar.

Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch schlüssiges Handeln (z. B. Leistung einer Anzahlung oder Bestätigung per Nachricht) erfolgen.

Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung, die die wesentlichen Vertragsinhalte (Leistungsumfang, Termin, Vergütung, Zahlungsmodalitäten) enthält.

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eventtechnik Oderland.

§ 3 Leistungen

Eventtechnik Oderland erbringt Dienstleistungen im Bereich Eventtechnik (z. B. Licht- und Tontechnik, DJ-Leistungen), vermietet Veranstaltungstechnik und bietet Fotoshootings und Eventfotografie an.

Zusatzleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Auftraggeber verpflichtet, erforderliche GEMA-Anmeldungen vorzunehmen und entstehende Gebühren eigenständig abzuführen.

§ 4 Anfahrt

(1) Für reine Fotografiedienstleistungen ist die Anfahrt innerhalb der Stadt Cottbus kostenfrei. Ausgangspunkt für die Berechnung der Anfahrt ist Cottbus.

(2) Für alle übrigen Dienstleistungen, insbesondere Eventtechnik-, DJ- und Vermietungsleistungen, ist die Anfahrt innerhalb der Stadt Frankfurt (Oder) kostenfrei. Ausgangspunkt für die Berechnung der Anfahrt ist Frankfurt (Oder).

(3) Wird im Rahmen einer Paket- oder Kombibuchung (z.B.: Paket L zzgl. Eventfotografie) zusätzlich eine Fotografiedienstleistung gebucht, entfällt eine gesonderte Anfahrtspauschale für die Fotografie. In diesem Fall erfolgt die Anfahrtsberechnung ausschließlich gemäß Abs. 2 ab Frankfurt (Oder).

(4) Für Leistungen außerhalb der jeweils kostenfreien Stadtgebiete gelten folgende Anfahrtspauschalen:

bis 20 km: 15 €
bis 40 km: 20 €
über 40 km: 20 € zzgl. 0,50 € pro gefahrenem Kilometer

(5) Maßgeblich ist die einfache Entfernung vom jeweils zutreffenden Ausgangsort.

§ 5 Mietbedingungen für Technik

Bei Vermietung von Equipment ist eine Kaution zu hinterlegen.

Die Höhe richtet sich nach Umfang und Wert des Mietmaterials und wird im Vertrag festgelegt.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe vollständig erstattet.

Bei Beschädigungen oder Verlusten werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten von der Kaution einbehalten; übersteigende Kosten trägt der Kunde.

§ 5a Eigentumsvorbehalt

Das Miet- oder Leihmaterial bleibt Eigentum der R&L Eventtechnik Oderland GbR.

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl oder unsachgemäße Nutzung während der Mietdauer.

§ 6 Haftung

Der Kunde haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden am Inventar oder Material der Eventtechnik Oderland, die durch ihn selbst oder durch Dritte (z. B. Gäste) entstehen.

Die Haftung der Eventtechnik Oderland für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten betroffen sind.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

§ 6a Haftung bei Fremdleistungen und Subunternehmern

Eventtechnik Oderland kann zur Erfüllung einzelner Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder Partnerfirmen beauftragen (z. B. für Aufbau, Traversen- oder Bühnenarbeiten).

Die ausführenden Subunternehmer sind für die ordnungsgemäße, sichere und fachgerechte Ausführung der von ihnen übernommenen Arbeiten selbst verantwortlich.

Die Eventtechnik Oderland prüft die Eignung und Qualifikation der beauftragten Fremdfirmen sorgfältig.

Nach erfolgter Montage- und Sicherheitsbestätigung (MSB) liegt die Verantwortung für die sachgerechte Montage, Sicherung und Prüfung ausschließlich bei der Fremdfirma.

Die Haftung der Eventtechnik Oderland für Schäden, die durch fehlerhafte Montage oder Installationen Dritter entstehen, ist ausgeschlossen, sofern die GbR ihrer Auswahl- und Kontrollpflicht nachgekommen ist.

§ 7 Stornierungen und höhere Gewalt

Storniert der Kunde einen Auftrag, gelten folgende Regelungen:

– Bis 14 Tage vor Veranstaltung: Rückerstattung abzüglich Anzahlung / Verwaltungsaufwand (Höhe im Vertrag festgelegt)
– 7 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Honorars
– 6–0 Tage vor Veranstaltung: 90-100 % des vereinbarten Honorars

Eine Anzahlung ist bei Vertragsabschluss fällig, wird auf die Endrechnung angerechnet und im Falle einer Stornierung einbehalten.

§ 7a Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Unwetter, behördlichen Veranstaltungsverboten oder technischen Ausfällen außerhalb des Einflussbereichs der Eventtechnik Oderland) entfällt die Leistungspflicht.

Bereits erbrachte Teilleistungen oder Aufwendungen können dem Kunden anteilig in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist die Eventtechnik Oderland berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 9 Fotoshootings

Die Nutzungsrechte an den im Rahmen von Fotoshootings erstellten Bildern werden dem Kunden ausschließlich für private Zwecke eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Nutzung (z. B. kommerzielle Verwendung) schriftlich vereinbart wird.

§ 9a Eventfotografie

Eventtechnik Oderland behält sich das Recht vor, im Rahmen der Eventfotografie entstandene Bilder für Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Printmedien) zu verwenden, sofern der Kunde oder die abgebildete Person dem nicht ausdrücklich widerspricht.

Ein Widerspruch kann jederzeit erklärt werden und wird umgehend umgesetzt.

§ 10 Digitale Bereitstellung von Auftragsdaten

Auftragsbezogene Daten, Unterlagen, Fotos, Videos oder sonstige Arbeitsergebnisse werden dem Kunden grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung erfolgt über einen geschützten Download-Link, eine Cloud-Freigabe oder per E-Mail, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Daten nach Erhalt unverzüglich zu sichern.

Eventtechnik Oderland übernimmt keine Haftung für den fortlaufenden Abruf oder die dauerhafte Speicherung der Dateien über den bereitgestellten Link hinaus.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Datenschutzrichtlinien der R&L Eventtechnik Oderland GbR.

Sie dient ausschließlich der Vertragserfüllung und Kundenkommunikation gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die Datenschutzerklärung ist unter https://eventtechnik-oderland.de/datenschutz abrufbar.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt (Oder), soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.